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VGH Bayern, 14.03.2012 - 13a ZB 11.30389 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylrecht Irak; grundsätzliche Bedeutung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; bewaffneter Konflikt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 09.01.2012 - 13a B 11.30277
Keine Gruppenverfolgung von Sunniten in der Provinz Ninive
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 13a ZB 11.30389
Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 21.1.2010 Az. 13a B 08.30285 , Revision zurückgewiesen durch BVerwG vom 17.11.2011 BVerwG 10 C 13.10 sowie ebenfalls rechtskräftige Urteile des Senats vom 9.1.2012 Az. 13a B 11.30277 und Az. 13a B 11.30288 ) bereits geklärt, dass die Gefahrendichte in Mosul/Ninive nicht so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson schon alleine aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre.Durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 9.1.2012 a.a.O. jeweils m.w.N.) ist bereits geklärt, dass zurückkehrenden Irakern keine Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure im Sinn von § 60 Abs. 1 AufenthG droht.
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 13a ZB 11.30389
Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 21.1.2010 Az. 13a B 08.30285 , Revision zurückgewiesen durch BVerwG vom 17.11.2011 BVerwG 10 C 13.10 sowie ebenfalls rechtskräftige Urteile des Senats vom 9.1.2012 Az. 13a B 11.30277 und Az. 13a B 11.30288 ) bereits geklärt, dass die Gefahrendichte in Mosul/Ninive nicht so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson schon alleine aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre. - BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 13a ZB 11.30389
Zudem ist bezüglich der Gefahrendichte auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 RdNr. 17 = NVwZ 2010, 196), so dass es auch auf die Frage, ob in (Gesamt-)Irak ein bewaffneter Konflikt vorliegt, nicht entscheidungserheblich ankommt.
- BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 13a ZB 11.30389
Da das Verwaltungsgericht hiervon nicht abweicht, bedarf es auch keiner Umdeutung in einen Antrag auf Berufungszulassung wegen Divergenz nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG (hierzu BVerfG vom 21.1.2000 DVBl 2000, 407). - VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 13a ZB 11.30389
Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 21.1.2010 Az. 13a B 08.30285 , Revision zurückgewiesen durch BVerwG vom 17.11.2011 BVerwG 10 C 13.10 sowie ebenfalls rechtskräftige Urteile des Senats vom 9.1.2012 Az. 13a B 11.30277 und Az. 13a B 11.30288 ) bereits geklärt, dass die Gefahrendichte in Mosul/Ninive nicht so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson schon alleine aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre. - VGH Bayern, 09.01.2012 - 13a B 11.30288
Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak; Drohen individueller Gefahren bei …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 13a ZB 11.30389
Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 21.1.2010 Az. 13a B 08.30285 , Revision zurückgewiesen durch BVerwG vom 17.11.2011 BVerwG 10 C 13.10 sowie ebenfalls rechtskräftige Urteile des Senats vom 9.1.2012 Az. 13a B 11.30277 und Az. 13a B 11.30288 ) bereits geklärt, dass die Gefahrendichte in Mosul/Ninive nicht so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson schon alleine aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre.